*Zitat

„Wer uns seine Nähe spüren lässt, schenkt uns seine Anerkennung.“
Ernst Ferstl
Ambulante Hilfen zur Erziehung
Die ambulanten Hilfen zur Erziehung sollen Kindern, Jugendlichen und Familien in ihrem Lebensumfeld die Möglichkeit bieten, bedarfsgerecht und flexibel Unterstützung zu erhalten.
Sie werden eingeleitet, wenn Erziehungsschwierigkeiten auftreten und/ oder das Wohl des Kindes/ Jugendlichen nicht mehr gewährleistet ist.
Des Weiteren werden sie auch in Gefährdungssituationen eingesetzt, in denen sorgerechtliche Maßnahmen des Familiengerichts drohen. So werden die Hilfen Familien angeboten, deren Lebenssituationen in der Regel durch komplexe und Problemstrukturen gekennzeichnet sind.
Stationäre Angebote für unbegleitete
minderjährige Ausländer
Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die Betreuung und Begleitung unbegleiteter minderjähriger Ausländer in unseren Wohngruppen. Aktuell bestehen diese in Form von Brückenlösungen nach §34 SGB VIII.
Es ist unser Ziel, die Jugendlichen in ihrer Identitätsentwicklung zu unterstützen, realistische Perspektiven mit ihnen zu erarbeiten, sie zu verselbstständigen und sie nachhaltig in unsere Gesellschaft zu integrieren. Ein hohes Maß an interkultureller Kompetenz ist dabei für uns selbstverständlich.
KJHR – unsere Angebote
Die Kinder- und Jugendhilfe Rheinland, fördert Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung. Sie hilft jungen Erwachsenen in besonders schwierigen Situationen. Pädagogen der KJHR beraten und unterstützen Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung ihrer Kinder.
Wir bieten:
- Sozialpädagogische Familienhilfe gemäß §31 SGB VIII
- Erziehungsbeistandschaften gemäß
§30 SGB VIII - Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung gemäß §35 SGB VIII
- Clearings für unbegleitete minderjährige Ausländer Im Rahmen von Inobhutnahmen gemäß §§42, 42a SGB VIII
- Begleitete Umgänge gemäß §18 SGB VIII
- Strukturiertes Rückführungsmanagement
- Familientherapeutische Angebote